Am 1. April (Gründonnerstag) und 3. April (Karsamstag) kann also gearbeitet werden.
Es muss jedoch wahrscheinlich davon ausgegangen werden, dass in der anstehenden Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung für NRW ab dem 29. März ´21 verfügt wird, die Verkaufsstellen wieder zu schließen. Hier werden aufgrund der hohen Inzidenzzahlen die Regelungen, wie sie bis zum 7. März gegolten haben, anzuwenden sein.