Doch keine "Ruhetage" vor Ostern

Die angekündigten sogenannten „Ruhetage“ zu Ostern (Gründonnerstag und Karsamstag) finden nicht statt. Eine kurzfristig erfolgte Ministerpräsidentenkonferenz hat die ankündigte Regelung zurückgenommen.

Am 1.  April (Gründonnerstag) und 3. April (Karsamstag) kann also gearbeitet werden.

Es muss jedoch wahrscheinlich davon ausgegangen werden, dass in der anstehenden Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung für NRW ab dem 29. März ´21   verfügt wird, die Verkaufsstellen wieder zu schließen. Hier werden aufgrund der hohen Inzidenzzahlen die Regelungen, wie sie bis zum 7. März gegolten haben, anzuwenden sein.

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